Ablässe von 1842 (nicht mehr aktuell)

Ablässe, welche den Mitgliedern

des Lebendigen Rosenkranzes verliehen werden.

Ausgezogen aus dem Breve Se. Heiligkeit Papst Gregor XVI., vom 27. Januar. 1832

Der Lebendige Rosenkranz

Ein vor Gott besonders wohlgefälliges und wirksammes gemeinschaftliches Gebet. Einsiedeln, 1841

Die vollkommenen Ablässe können den Verstorbenen zugewendet werden. Um sie zu gewinnen, wird aber erfordert, daß man beichte, (an den genannten Tagen) kommuniziere, und in der Kirche das gewöhnliche Ablaßgebet verrichte.
Die Kranken können die hier angeführten Ablässe ebenfalls gewinnen, wenn sie jene Gebete und Werke verrichten, welche ihnen der Beichtvater, den sie sich gewählt haben, zu diesem Anlasse verschreibt.

Quelle:

Buch "Der Lebendige Rosenkranz" Einsiedeln 1841.
Bei Jakob Joseph Schönböchler.

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Regeln von 1842